Autorenvertrag

Ein Autorenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Verlag (z.B. Musikverlag, Buchverlag) und einem Urheber (Autor) über die Auswertung eines (oder mehrerer) urheberrechtlich geschützter Werke. Es kann sich dabei beispielsweise um den Autor eines Romans (Sprachwerk) handeln, der diesen bei einem Buchverlag verlegen lässt. Ein anderes Beispiel ist der Komponist (Songwriter), der einen Song (Musikwerk) bei einem Musikverlag verlegen lässt. Es kann sich auch um ein Drehbuch für ein Theaterstück oder einen Film handeln, das von einem Drehbuchautor an einen Verlag oder an eine Filmproduktionsfirma gegeben wird.

Was ist ein Autorenvertrag und was wird dort geregelt?

Durch den Autorenvertrag werden Autoren oftmals exklusiv für eine bestimmte Dauer (Vertragsperiode) und/oder für eine bestimmte Anzahl von Werken (z.B. eine Krimi-Serie bestehend aus 5 Kriminalromanen) an einen Verlag gebunden (Autorenexklusivvertrag). Der Verlag ist für den Druck und Verkauf (Buchverlag) bzw. die Verwertung der Rechte und ggf. für die sonstige Vermarktung des Produktes (z.B. Hörbuch) zuständig.

In den letzten Jahren haben dabei die Online-Rechte immer mehr an Bedeutung gewonnen, da im Bereich der Buchvermarktung das Digitalgeschäft (über Downloadportale wie itunes, amazon etc.) einen nicht zu unterschätzenden Stellenwert erlangt hat und dieser Markt ständig wächst. Daher ist in einem Autorenvertrag besonderes Augenmerk auf die “digitalen Rechte” zu legen. Hierunter fallen auch die sog. Self-Publishing-Verträge.

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Für Fragen zum Autorenvertrag sowie rund um die Themen Urheberrecht und Verlagsrecht steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner Herr Rechtsanwalt Christian Weber zur Verfügung.

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