Self-Publishing-Vertrag

Der sog. Self-Publishing-Vertrag ist ein typischer Vertrag aus dem Bereich des Verlagsrechts, der insbesondere in den letzten Jahren aufgrund neuer Absatzwege im Bereich der Online-Vermarktung von Literatur häufig anzutreffen ist. Zwar gab es immer schon Autoren, die Ihre Werke selbst verlagt haben. Allerdings war dies vor den zeiten des Internetvertriebes eher die Ausnahme. Das sog. Self-Publishing ist allerdings in den letzten Jahren zum dynamischste Segment im Buchmarkt geworden. Nach Schätzungen ist die Zahl der Self-Publishing-Neuerscheinungen bei gedruckten Büchern im Jahr 2014 um 30% gegenüber dem Vorjahr gestiegen.

 

Hinter dem Begriff Selfpublishing-Vertrag verbirgt sich dem Grunde nach ein Vertriebsvertrag, der sowohl den reinen Digitalvertrieb (eBooks), als auch auf physische d.h. gedruckte Ausgaben gerichtet sein kann. Die Besonderheit liegt darin, dass in der Regel der Autor (Urheber) als „Selfpublisher“ an die Stelle eines Verlages tritt. Der Self-Publisher ist also Autor und Verlag in einer Person.

 

Zu den bekannten Größen in diesem Segment zählen beispielsweise Amazon oder Tolino. Tolino ist ein Zusammenschluss mehrerer Buchhändler, unter anderem  Thalia, Weltbild, Hugendubel, Bertelsmann und Libri. Berühmtestes beispiel für Self-Publishing ist die Self-Publishing-Plattform „KDP“ (Kindle Direct Publishing). Da es dem Autor dort so einfach gemacht wird, wie noch nie, sein Buch selbst zu verlegen, erfreut sich dieser Vertriebsweg zunehmendem Anklang bei der Autorenschaft, insbesondere im bereich der Nachwuchsautoren oder der Nischenprodukte.

Im Self-Publishing-Vertrag werden zwischen dem Autor und dem Vertrieb die Bedingungen für die Vermaktung und den Vertrieb des Werkes festgelegt. Typischerweise finden sich in einem Selfpublishing-Vertrag Regelungen zu:

  • Pflichten des vertriebs, insbesondere zum Umfang der Vertriebstätigkeit (insbesondere räumliche und zeitliche Dauer)
  • Vertriebsprovision bzw. Erlösteilung zw. Autor und Vertrieb
  • Pflichten des Autors, wie Liefertermine, das Dateiformat, in dem das Werk zu liefern ist etc.
  • Sicherungsmaßnahmen, wie etwa Kopierschutz, die dem Schutz der Urheberrechte und der Leistungsschutzrechte des Autors dienen
  • urheberrechtliche Nutzungsrechte werden hierbei in der Regel nicht übertragen d.h. der Autor bleibt Inhaber der Nutzungsrechte

Zu beachten ist, dass der Self-Publisher (Autor) das wirtschaftliche Risiko der Herstellung und Vermarktung sowie sämtliche organisatorischen Aufgaben selbst übernimmt oder durch Dienstleister organisieren muss.

Die „klassische“ Alternative zum Selfpublisher-Vertrag, als reinem Vertriebsvertrag, ist der Verlagsvertrag. Der Verlag trägt dann das wirtschaftliche Risiko der Herstellung und Vermarktung und übernimmt sämtliche organisatorischen Aufgaben wie Lektorat etc. und kümmert sich um die Vermarktung des Werkes. Im Gegenzug erhält der Verlag eine Beteiligung an den Verkaufserlösen, die in der Regel deutlich höher liegt, als es bei einem Selfpublishing-Vertrag der Fall ist. Nicht zu verwechseln ist der Self-Publioshing-Vertrag mit dem sog. Zuschuss-Verlagsvertrag.

Kontaktieren Sie uns!

Ihre rechtlichen Fragen zu den Themen Self-Publishing-Vertrag, Self-Publishing und Verlagsrecht beantworten Ihnen gern Herr Rechtsanwalt Christian Weber und Rechtsanwalt Jörg Dombrowski, LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

KOSTEN & HONORAR

Kostentransparenz ist uns wichtig! Wir bieten deshalb verschiedene Vergütungsmodelle und individuelle Vereinbarungen an. Über die mit der Bearbeitung Ihres individuellen Anliegens verbundenen Kosten informieren wir Sie gerne vorab und unverbindlich. Gerne können wir hierzu in einem Telefonat oder Gesprächstermin Ihren konkreten Bedarf und Ihre Markenstrategie erörtern und Ihnen ein individuelles Angebot unterbreiten. Schreiben Sie uns eine Email oder rufen Sie uns einfach an.

Das sagen unsere Mandanten über uns:

Kundenbewertungen zu unserem Service

[wps_ratings]