
Rechtsberatung für die Musik-, Medien- und Kreativbranche – aus juristischer Expertise und eigener Branchenerfahrung
Ich berate die Musikbranche nicht nur als Rechtsanwalt – ich kenne sie auch aus eigener jahrzehntelanger Praxis als Songwriter, Musikproduzent und Labelbetreiber.
Seit dem Jahr 2007 berate und vertrete ich Mandanten aus allen Branchen und speziell aus der Musik-, Medien- und Kreativbranche bundesweit. Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere das Musikrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Medienrecht, Presserecht, Verlagsrecht sowie das Vertrags- und Entertainmentrecht. Neben Gründern, Selbstständigen und Unternehmen berate und vertrete ich vor allem auch Künstlerinnen und Künstler, Rapper, Musikproduzenten, Songwriter, Labels, Musikverlage, Agenturen, Managements sowie Unternehmen der Musik- und Kreativbranche in allen wesentlichen Fragen des Musik-, Urheber-, Marken-, Medien- und Vertragsrechts.
Was meine Beratung besonders prägt, ist die Verbindung aus anwaltlicher Spezialisierung und eigener langjähriger Erfahrung in der Musikbranche.
Bereits seit Anfang der 1990er Jahre bin ich selbst als Musikautor, Songwriter und Musikproduzent tätig. Eigene Songs und Musikproduktionen wurden mehrfach ausgezeichnet. Darüber hinaus betreibe ich einTonstudio sowie ein Independent-Label und bin deshalb mit den kreativen, wirtschaftlichen und organisatorischen Abläufen der Musikbranche aus eigener praktischer Erfahrung vertraut.
Diese langjährige Tätigkeit ermöglicht mir einen Blick auf rechtliche Fragestellungen, der über die rein juristische Bewertung hinausgeht. Ich kenne die Herausforderungen, mit denen Künstlerinnen und Künstler, Produzenten, Labels und Musikverlage im Alltag konfrontiert sind – von Vertragsverhandlungen über Musikproduktionen und Veröffentlichungen bis hin zur Vermarktung kreativer Leistungen und der wirtschaftlichen Verwertung von Rechten.
In meiner anwaltlichen Tätigkeit verbinde ich deshalb juristische Präzision mit einem praxisnahen Verständnis der Musik- und Entertainmentbranche. Ziel meiner Beratung ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Verträge wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten und langfristig tragfähige Lösungen für meine Mandanten zu entwickeln.
Ich begleite Mandanten unter anderem bei der Gestaltung und Verhandlung komplexer Musikverträge, der Durchsetzung und Verteidigung von Urheber- und Markenrechten, der Entwicklung und Lizenzierung kreativer Inhalte sowie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Christian Weber
Rechtsanwalt und Geschäftsführer der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail: info@wesaveyourcopyrights.com
Telefon: 069 – 6636841 220 (Beratung bundesweit)
Tätigkeitsgebiete und Expertise
- Urheberrecht: Beratung bei Urheberverträgen, Nutzungsrechten, Lizenzierungen, Prüfung und Erstellung von Verträgen und Vertretung wegen Urheberrechtsverletzungen und Abmahnungen
- Medien- und Presserecht: Unterstützung bei Rufschädigung durch Presseberichterstattung, medienrechtlichen Auseinandersetzungen und wegen Negativbewertungen
- Musikrecht: Betreuung von Künstler:innen, Musikverlagen, Labels – von Vertragsprüfungen und Vertragsverhandlungen bis zur Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten
- Verlagsrecht: Beratung und Vertretung von Autor:innen und Verlagen, Prüfung und Verhandlung von Autoren- und Verlagsverträgen
- Markenrecht: Schutz von Marken, markenstrategische Beratung, Markenrecherche, Markenüberwachung, Markenportfolio-Management, Vertretung bei Markenstreitigkeiten und Abmahnungen
- IT-Recht: Softwarevertragsrecht, Prüfung und Erstellung von Verträgen und AGB im IT-Bereich
- Datenschutzrecht: Datenschutzberatung, Datenschutzschulung, Erstellung datenschutzrechtlicher Rechtstexte und Einwilligungen
- Wettbewerbsrecht: Beratung im E-Commerce-Recht, Webshop-AGB, Werberecht und Webshop-Check sowie Vertretung wegen wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen
Was mich von anderen unterscheidet
- Praxisorientierung: Ich arbeite nicht nur strategisch-beratend, sondern auch operativ – z. B. bei Lizenzverhandlungen, Vertragsgestaltungen oder bei Rechtsstreitigkeiten.
- Unternehmerischer Weitblick: Ich verfüge über ein tiefes unternehmerisches Verständnis, was es mir erlaubt, Mandanten ganzheitlich und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zusammenhänge zu beraten. Ich verstehe meine Aufgabe deshalb nicht nur darin, Rechtsprobleme zu lösen, sondern meine Mandanten dabei zu unterstützen, ihre kreativen und unternehmerischen Ziele rechtlich sicher zu verwirklichen.
- Besonderes Branchenverständnis für die Musik- und Entertainmentbranche: Erfolgreiche rechtliche Beratung setzt auch ein Verständnis der wirtschaftlichen Mechanismen der Branche voraus. Wer selbst Musik produziert, Songs schreibt, Aufnahmen veröffentlicht und ein Label betreibt, kennt die Fragestellungen der Branche nicht nur aus juristischen Gutachten, sondern auch aus eigener Erfahrung. Durch meine praktische Erfahrung und die fachliche Spezialisierung bringe ich mehr als juristisches Know-how mit – ich spreche die Sprache der Musiker, Kreativen, Künstler, Verlage und Labels.
Werdegang
- seit 2011: Rechtsanwalt und Geschäftsführer bei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2011: Gründung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- 2007: Rechtsanwaltszulassung (Kammerzugehörigkeit: Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main)
- Referendariat (Verwaltungsstation): Hessischer Rundfunk
- Referendariat (Anwaltsstation): Kanzlei Atrott & Boettcher
- Referendariat am Landgericht Frankfurt am Main
- Studium der Rechtswissenschaften an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main
Fach-Veröffentlichungen
- „Sekundäre Darlegungslast und Anscheinsbeweis beim Filesharing“ in ZUM – Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, Heft 4/2016 (S. 380 ff.)
- „Die Verjährung von urheberrechtlichen Ansprüchen“ in ZUM – Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, Heft 2/2016 (S. 192 ff.)
- „Anmerkung zu BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare: Störerhaftung, tatsächliche Vermutung und sekundäre Darlegungslast beim Filesharing“ in ZUM – Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, Heft 8/9/2014 (S. 710 ff.)
- „Änderungen des Urheberrechtsgesetzes durch das «Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken»“ (Abhandlung) in UFITA – Archiv für Urheber- u. Medienrecht Bd. 2014/I
- „Änderungen des Urheberrechtsgesetzes durch das “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ (Weber/Bockslaff) in IP-Rechtsberater (Heft 1/2014)
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)
- Institut für Urheber- und Medienrecht in München
- Deutscher Anwaltsverein (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum und Medien im DAV (AGEM)
- VUT – Verband Unabhängiger Musikunternehmer*innen e. V.
- GEMA
- GVL
- BVMI – Bundesverband Musikindustrie
Sonstige Tätigkeiten
- Musikproduktion
- Mixing
- Songwriting
- Know-How und Erfahrung aus über 30 Jahren im Musikbusiness
