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BGH: Tonträger Sampling und Pastiche (I ZR 74/22)

BGH lässt Frage zur Zulässigkeit des Sampling und Anwendbarkeit der sog. Pastiche Schranke im Rechtsstreit ‚Metall auf Metall‘ offen (I ZR 74/22)

 

Der Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit des Tonträger Samplings zwischen Moses Pelham und Kraftwerk in Bezug auf eine Tonaufnahme aus dem Song „Metall auf Metall“ wurde heute erneut vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Dabei ging es insbesondere um den Begriff des sog. Pastiche.

 

Über den nunmehr seit mehr als 20 Jahren anhängigen Rechtsstreit hatten wir zuletzt in einem Beitrag vom 29.4.2022 („Sampling: Zulässigkeit des Tonträger Sampling im Rechtsstreit ‚Metall auf Metall‘ nach wie vor nicht abschließend geklärt“) sowie zuvor im Jahr 2020 in unserem Beitrag „Tonträger Sampling (Update): Bundesgerichtshof entscheidet wieder nicht über Rechtswidrigkeit des Tonträger-Samplings“ berichtet.

 

Zuletzt hatte im April 2022 in der Sache das OLG Hamburg entschieden und für den Zeitraum vom 22. Dezember 2002 bis zum 7. Juni 2021 der Klage stattgegeben. Hinsichtlich der Abweisung der Klage für den Zeitraum nach dem 7. Juni 2021 hatte das OLG Hamburg die Revision zum BGH zur Frage der Anwendbarkeit der sog. Pastiche-Schranke auf das Sampling zugelassen. Hintergrund dafür ist die am 7. Juni 2021 in Kraft getretene Vorschrift des § 51a Satz 1 UrhG, der das sog. „Pastiche“ als zulässige Werknutzung einstuft. Mit § 51a Satz 1 UrhG wurde vom deutschen Gesetzgeber Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EG ins deutsche Recht umgesetzt.

 

Der BGH hat heute in der Sache noch keine Entscheidung gefällt, sondern erwogen, die Rechtsfrage noch einmal dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, da das Verfahren grundlegende Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz aufwirft. Problematisch sei dabei die Auslegung und Bedeutung des Begriffes „Pastiche“. Nach Ansicht des Vorsitzenden Richters des ersten Zivilsenats sei es „ein großes Rätsel“, was eigentlich unter den Begriff „Pastiche“ falle. Auf diese Problematik hatten verschiedene Verbände auch schon im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens in den Jahren 2020 und 2021 hingewiesen, jedoch wollte der Gesetzgeber die Klärung scheinbar bewusst den Gerichten überlassen.

 

Nach alledem, bleibt es also weiterhin rund um das Thema Sampling und Pastiche spannend.

 

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(c) Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, 01.06.2023

 

 

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