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BMJV – überarbeitete Version des Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)

 

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)

 

BMJV legt überarbeitete und erweiterte Version des Referentenentwurfs des „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG) vor

 

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat den ursprünglichen Entwurf des „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), der unter Anderem 14 Straftatbestände umfasste, um diverse Tatbestände erweitert. Zudem sieht der Ergänzungsentwurf eine erweiterte datenschutzrechtliche Ermächtigungsnorm (bislang § 14 Abs. 2 TMG) vor. Diese schreibt bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und bei der Verletzung anderer absolut geschützter Rechtsgüter einen Auskunftsanspruch fest, wenn rechtswidrige Inhalte vorliegen.

 

Ziel davon ist die Ermöglichung einer effektiven Rechtsdurchsetzung auch im Internet. Das Gesetz dient zudem dazu, vorhandene Rechtsschutzlücken und rechtsfreie Räume zu schließen. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten sollen im Internet genauso effektiv bekämpfbar werden wie im realen Leben. Hierzu nimmt das Gesetz die Betreiber sozialer Netzwerke in die Pflicht. Denn gerade Anbieter von sozialen Netzwerken tragen eine wichtige Verantwortung für die gesellschaftliche Debattenkultur. Die Anbieter von sozialen Medien sollen dieser Verantwortung nach Auffassung des Gesetzgebers nachkommen.

 

 

Zitat Heiko Maas:

 

„Mit dem Gesetz schützen wir die Meinungsfreiheit. Und zwar die Meinungsfreiheit derer, die durch Bedrohungen, Verunglimpfung, Hass und Hetze mundtot gemacht werden sollen. Das können wir nicht akzeptieren. Denn das Bewusstsein, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, ist in einem Rechtsstaat nicht länger akzeptabel.“

 

 

Kommentar des Verfassers:

 

Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft. Der Gesetzesentwurf ist daher sehr zu begrüßen. Ein entsprechendes Gesetz, das klare Regeln für das „friedliche Zusammenleben im Internet bzw. in sozialen Netzwerken“ enthält und strafbare Falschnachrichten („Fake News“), illegale Inhalte und Hasskommentare bekämpft, ist schon lange überfällig.

 

Der von Kritikern hierin erblickte Angriff auf das Vertrauen im Internet und die damit angeblich einhergehende Gefahr eines „Endes der Anonymität im Netz“ steht nach unserer Auffassung nicht zu befürchten. Stattdessen bleibt die Anonymität im Netz erhalten. Lediglich im Falle von Rechtsverletzungen, Hasskommentaren und illegalen Inhalten wird ein Auskunftsanspruch etabliert, um die Möglichkeit einer Entanonymisierung zu schaffen und die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Hierdurch wird das Vertrauen in die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Internets und der dort abrufbaren Inhalte und Meinungen nicht geschwächt, sondern sogar erheblich erhöht.

 

Die grundsätzliche Verfolgbarkeit von Beleidigungen, Verleumdungen etc. gebietet Hass-Kommentaren und Fake-News Einhalt. Das Internet bewegt sich dadurch weg vom rechtsfreien Raum und nähert sich dem realen Leben an. Dies schafft Rechtssicherheit und ein höheres Maß an Gerechtigkeit. Die „Qualität“ von Informationen im Internet wird verbessert. Es kann nicht im Interesse der Internetnutzer sein, das im Internet anonym illegale Inhalte, Hasskommentare und Fake-News verbreitet werden, ohne, dass es Möglichkeiten gibt, die zu unterbinden und die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen.

 

 

Weitere Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG):

 

Mitteilung der EU-Kommission TRIS/(2017) 00838 Richtlinie (EU) 2015/1535 zum NetzDG vom 27. März 2017 [Notifizierungsnummer: 2017/0127/D (Germany)]

 

 

(c) Rechtsanwalt Christian Weber, 30.3.2017 (ergänzt am 17.4.2017)

 

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