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BMJV – überarbeitete Version des Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)

 

Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG)

 

BMJV legt überarbeitete und erweiterte Version des Referentenentwurfs des „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG) vor

 

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat den ursprünglichen Entwurf des „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ (NetzDG), der unter Anderem 14 Straftatbestände umfasste, um diverse Tatbestände erweitert. Zudem sieht der Ergänzungsentwurf eine erweiterte datenschutzrechtliche Ermächtigungsnorm (bislang § 14 Abs. 2 TMG) vor, die bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen und bei der Verletzung anderer absolut geschützter Rechtsgüter einen Auskunftsanspruch festschreibt, wenn rechtswidrigen Inhalte vorliegen.

 

Hierdurch soll die effektive Rechtsdurchsetzung auch im Internet ermöglicht werden und Rechtsschutzlücken sowie rechtsfreie Räume geschlossen werden. Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten soll im Internet genauso effektiv begegnet werden können wie im realen Leben. Hierzu nimmt das Gesetz die Betreiber sozialer Netzwerke in die Pflicht, da die Anbieter der sozialen Netzwerke eine Verantwortung für die gesellschaftliche Debattenkultur haben, der sie nach Auffassung des Gesetzgebers gerecht werden müssen.

 

 

Zitat Heiko Maas:

 

„Mit dem Gesetz schützen wir die Meinungsfreiheit. Und zwar die Meinungsfreiheit derer, die durch Bedrohungen, Verunglimpfung, Hass und Hetze mundtot gemacht werden sollen. Das können wir nicht akzeptieren. Denn das Bewusstsein, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist, ist in einem Rechtsstaat nicht länger akzeptabel.“

 

 

Kommentar des Verfassers:

 

Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte, die nicht effektiv bekämpft und verfolgt werden können, bergen eine große Gefahr für das friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft. Der Gesetzesentwurf ist daher sehr zu begrüßen. Ein entsprechendes Gesetz, das klare Regeln für das „friedliche Zusammenleben im Internet bzw. in sozialen Netzwerken“ enthält und strafbare Falschnachrichten („Fake News“), illegale Inhalte und Hasskommentare bekämpft, ist schon lange überfällig.

Der von Kritikern hierin erblickte Angriff auf das Vertrauen im Internet und die damit angeblich einhergehende Gefahr eines „Endes der Anonymität im Netz“ steht nach unserer Auffassung nicht zu befürchten. Stattdessen bleibt die Anonymität im netz erhalten. Es würde lediglich im Falle von Rechtsverletzungen, Hasskommentaren und illegalen Inhalten durch einen Auskunftsanspruch die Möglichkeit einer Entanonymisierung geschaffen. Hierdurch wird das Vertrauen in die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Internets und der dort abrufbaren Inhalte nicht geschwächt, sondern ganz erheblich erhöht. Die grundsätzliche Verfolgbarkeit von Beleidigungen, Verleumdungen etc. würde Hass-Kommentaren und Fake-News Einhalt gebieten. Das Internet würde sich dadurch weg vom rechtsfreien Raum bewegen und dem realen Leben annähern. Hierdurch wird Rechtssicherheit und ein höheres Maß an Gerechtigkeit hergestellt und die Qualität des Internets insgesamt verbessert. Es kann nicht im Interesse der Internetnutzer sein, das im Internet anonym illegale Inhalte, Hasskommentare und Fake-News verbreitet werden, ohne, dass die unterbunden und die Verantwortlichen entanonymisiert und zur Verantwortung gezogen werden.

 

 

Weitere Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG):

 

Mitteilung der EU-Kommission TRIS/(2017) 00838 Richtlinie (EU) 2015/1535 zum NetzDG vom 27. März 2017

 

(c) Rechtsanwalt Christian Weber, 30.3.2017 (ergänzt am 17.4.2017)

 

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