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Künstlersozialkasse und Nebeneinkünfte: Fliegen jetzt alle aus der Künstlersozialversicherung raus?

Künstlersozialkasse und Nebeneinkünfte: Hubertus Heil plant Ausnahmeregelung zu Einkünften aus freiberuflicher, nichtkünstlerischer Arbeit

 

Arbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, dass bezüglich der Künstlersozialkasse wegen der Corona-Pandemie eine Ausnahmeregelung zu Nebeneinkünften aus freiberuflicher, nichtkünstlerischer Arbeit umgesetzt werden sollen.

 

Dadurch soll Künstlern geholfen werden, die aufgrund der Corona-Maßnahmen seit März 2020 ihre künstlerische Tätigkeit nur sehr eingeschränkt ausüben können und daher häufig auf Nebenverdienste aus anderen Bereichen angewiesen sind. Damit diesen nicht der Verlust ihres Versicherungsschutzes in der KSK droht, soll die Grenze für Zuverdienste aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Tätigkeit für in der Künstlersozialkasse Versicherte bis Ende 2022 von derzeit 450,00 Euro auf 1.300,00 Euro im Monat angehoben werden.

 

Versicherte können dann bis zu 1.300,00 Euro im Monat aus freiberuflicher nichtkünstlerischer Arbeit dazu verdienen, ohne dass sie ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz in der KSK verlieren. Künstlersozialkasse und Nebeneinkünfte, die zum Überleben erforderlich sind, stellen dann keinen Widerspruch dar.

 

 

Weitere Informationen dazu finden sich beispielsweise auf der Webseite des Deutschen Musikrates

 

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