WeSaveYourCopyrights » Musik und KI: Suno schließt Lizenzdeal mit BMG – kommt jetzt das neue Modell für KI-Musik?
suno-bmg-deal-ki-musiknutzung-lizenzdeal-modell-fuer-ki-musik

Musik und KI: Suno schließt Lizenzdeal mit BMG – kommt jetzt das neue Modell für KI-Musik?

 

Suno und BMG haben am 12. August 2026 eine globale strategische Partnerschaft für KI-generierte Musik angekündigt. Der Deal wird nur wenige Tage nach dem für die Musikbranche wichtigen Urteil des Landgerichts München I im Streit GEMA gegen Suno öffentlich.


Zeichnet sich damit ein grundlegender Wandel im Verhältnis zwischen Musikindustrie und KI-Anbietern ab – ganz nach dem Motto: Weg von der Auseinandersetzung über unlizenzierte Trainingsdaten – hin zu lizenzierten KI-Modellen?

 

Das Wichtigste zum Suno-BMG-Deal

Die Vereinbarung zwischen BMG und Suno umfasst das von BMG vertretene Musik- und Musikverlagsrepertoire. Gleichzeitig soll damit auch die bisherige Nutzung von BMG-Aufnahmen und Musikwerken durch Suno geregelt werden.

Nach Angaben der Unternehmen soll BMG außerdem bei der Entwicklung von Sunos künftigem Musikmodell mitwirken. Dieses soll dadurch erstmals auf in Zusammenarbeit mit der Musikindustrie lizenzierten Inhalten basieren. Die konkreten finanziellen Konditionen wurden nicht veröffentlicht. 

Kein Freifahrtschein für Suno durch automatischen Zugriff auf  gesamten BMG-Katalog

Der Deal bedeutet allerdings nicht, dass Suno automatisch sämtliche Musik von BMG für Training und KI-generierte Inhalte verwenden darf. Vielmehr sollen Künstler und Songwriter individuell entscheiden können, ob sie teilnehmen. Wer optiert, soll für die Nutzung seiner Musik vergütet werden und vertragliche Schutzmechanismen erhalten.

Das ist rechtlich und wirtschaftlich ein wichtiger Punkt: Ein Lizenzvertrag zwischen einem KI-Unternehmen und einem Rechteverwerter bedeutet nicht zwangsläufig, dass jedes einzelne Werk und jeder einzelne Künstler ohne weitere Voraussetzungen vom KI-Modell erfasst werden darf.

 

Zufall? Der Deal kommt unmittelbar nach dem Suno-Urteil des LG München I

Die zeitliche Abfolge ist bemerkenswert. Erst am 31. Juli 2026 hatte das Landgericht München I der GEMA im Rechtsstreit gegen Suno weitgehend Recht gegeben. Gegenstand waren unter anderem die Musikwerke „Atemlos durch die Nacht“, „Rasputin“, „Big in Japan“, „Forever Young“, „Mambo No. 5“ und „Daddy Cool“.

Das Gericht sah unter anderem in der Vervielfältigung der Werke im Rahmen des KI-Trainings sowie in ihrer Verarbeitung und Wiedergabe in den Outputs urheberrechtlich relevante Vorgänge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Siehe Pressemeldung der gema.de)

Besonders relevant ist dabei die Frage der sogenannten Memorisierung: Nach der veröffentlichten juristischen Einordnung des Urteils können sich Inhalte der Trainingsdaten in den Parametern eines KI-Modells wiederfinden. Eine solche Vervielfältigung kann urheberrechtlich relevant sein und ist nach der Entscheidung nicht ohne Weiteres durch die Schrankenregelungen zum Text und Data Mining gedeckt. Der BMG-Deal zeigt deshalb sehr deutlich, wohin sich das Geschäftsmodell von KI-Musikanbietern entwickeln könnte: Lizenzierung statt nachträglicher Rechtstreitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Trainingsdaten.

 

BMG ist nicht der erste große Rechteinhaber, der mit Suno verhandelt

BMG ist zudem nicht der erste große Musikrechteinhaber, der mit Suno eine Vereinbarung schließt. Bereits im November 2025 hatten Warner Music Group und Suno eine Partnerschaft vereinbart und damit gleichzeitig den damaligen Rechtsstreit beigelegt. Auch Warner setzte dabei auf künftig lizenzierte KI-Musikmodelle und ein Opt-in-Modell für bestimmte Nutzungen. (Siehe Pressemeldung bei Reuters).

Damit entsteht zunehmend ein zweigeteiltes Bild der Musikindustrie:

Warner Music und BMG setzen auf Lizenzierung und Kooperation. Universal Music Group und Sony Music befinden sich dagegen weiterhin im Rechtsstreit mit Suno. (siehe Meldung bei Music Business Worldwide)

Die entscheidende Frage lautet daher: Wird sich langfristig das Lizenzmodell durchsetzen – oder bleibt die Musikindustrie rechtlich gespalten? Suno versucht scheinbar, sein Modell transparenter zu machen. Der BMG-Deal steht außerdem im Zusammenhang mit mehreren Änderungen, die Suno Anfang August angekündigt hat.

Suno will unter anderem Audio-Watermarking und Fingerprinting einsetzen, damit mit Suno erzeugte Musik auf anderen Plattformen besser identifiziert werden kann. Außerdem soll eine neue Download-Policy die massenhafte Verbreitung von KI-generierten Tracks und damit insbesondere Streaming- und Betrugsmodelle erschweren. Auch diese Maßnahmen sind aus Sicht der Musikbranche relevant. Denn die urheberrechtliche Diskussion über KI-Musik beschränkt sich längst nicht mehr auf das Training der Modelle. Es geht ebenso um die Kennzeichnung, Verwertung, Verbreitung und wirtschaftliche Nutzung der erzeugten Inhalte.

 

Was bedeutet das für Musiker, Songwriter und Rechteinhaber?

Der Suno-BMG-Deal ist mehr als ein weiterer Lizenzvertrag. Er könnte ein Modell dafür sein, wie sich die Musikbranche künftig mit generativer KI arrangiert:

  • Lizenzierte Trainingsdaten statt ungeklärter Herkunft der Datensätze
  • Vergütung der Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Werke
  • Opt-in-Modelle für Künstler und Songwriter
  • Vertragliche Schutzmechanismen für Rechteinhaber
  • Kennzeichnung und technische Identifizierbarkeit von KI-generierter Musik
  • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zwischen Künstlern, Rechteinhabern und KI-Unternehmen

Damit verschiebt sich die zentrale Frage von „Darf KI überhaupt mit Musik trainiert werden?“ zunehmend zu der Frage: „Unter welchen rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen darf KI Musik nutzen, daraus lernen und neue Musik erzeugen?“


Fazit: Suno steht vor einem Wendepunkt

Der BMG-Deal ist ein wichtiges Signal für die weitere Entwicklung des Spannungsfelds von KI und Musikurheberrecht. Er zeigt, dass große Teile der Musikindustrie offenbar nicht ausschließlich auf gerichtliche Auseinandersetzungen setzen, sondern auch wirtschaftliche, vertragliche und damit pragmatische Lösungen suchen.

Allerdings ist die Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen. Entscheidend wird sein, wie viele BMG-Künstler und Songwriter tatsächlich am Opt-in-Modell teilnehmen. Dies wiederum wird maßgeblich davon abhängen, wie die Vergütung konkret ausgestaltet wird und ob am Ende überhaupt eine faire und angemessene Vergütung beziehungsweise Beteiligung bei den Künstlern, Urheber und Rechteinhabern ankommt. Nur wenn dies gewährleistet ist, werden auch weitere große Rechteinhaber dem Weg von Warner und BMG folgen.

Gleichzeitig bleiben die Rechtsstreitigkeiten mit Universal Music und Sony sowie die Folgen des Urteils des LG München I gegen Suno von erheblicher Bedeutung.

Für Urheber, Musikverlage, Labels und Musikproduzenten wird deshalb immer wichtiger, bereits heute in ihren Verträgen zu klären, welche Rechte für das Training und die Nutzung von KI-Systemen eingeräumt werden und wie die vertragliche Vergütung dafür geregelt wird. Es sollten daher keinesfalls voreilige Verträge unterzeichnet werden, ohne vorher genau zu prüfen, welche Regelungen diese für KI-Nutzungen vorsehen. 

 

 

Autor: Rechtsanwalt Christian Weber 

veröffentlicht: 23. August 2026.

zuletzt geändert: 24. August 2026

 

 

Verwandte Themen: Suno BMG Deal, Suno KI Musik, Musik und KI Urheberrecht, KI Musik Urheberrecht, Suno Urheberrecht, KI Training Musik Urheberrecht, lizenzierte KI Musik, KI und Musikrechte, Musikrechte und künstliche Intelligenz

No Comments

Sorry, the comment form is closed at this time.