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Musikstreaming in den deutschen Album-Charts: Seit 2016 zählen auch Streams

Streaming verändert die deutschen Album-Charts

 

Musikstreaming hat die Musikindustrie nachhaltig verändert – und damit auch die Art und Weise, wie musikalischer Erfolg gemessen wird. Ein wichtiger Schritt erfolgte in Deutschland im Februar 2016: Seitdem werden Premium-Streams bei der Ermittlung der Offiziellen Deutschen Album-Charts berücksichtigt. Hier finden Sie die damalige Pressemitteilung des Bundesverband Musikindustrie:

 

Pressemitteilung des Bundesverband Musikindustrie vom 1.2.2016

 

Zuvor basierten die Album-Charts im Wesentlichen auf physischen Tonträgerverkäufen und digitalen Downloads. Mit der Einbeziehung von Streaming reagierten die deutschen Charts auf die grundlegende Veränderung des Musikmarktes und des Nutzungsverhaltens der Hörer.

 

Die Offiziellen Deutschen Charts berücksichtigen heute Musik aus verschiedenen Absatz- und Nutzungswegen. Dazu gehören insbesondere der stationäre Handel, E-Commerce, Downloads und Musikstreaming. Die Charts werden von GfK Entertainment im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) ermittelt.

Seit wann zählt Streaming für die Album-Charts?

 

Seit Februar 2016 fließen Premium-Streams in die Berechnung der deutschen Album-Charts ein. Streaming war damit zunächst bereits bei den Single-Charts und anschließend auch bei den Album-Charts zu einem relevanten Faktor der Chartermittlung geworden. Die ersten Album-Charts nach den neuen Regularien deckten den Verkaufszeitraum 29. Januar bis 4. Februar 2016 ab.

 

Die Einbeziehung von Streaming war eine notwendige Anpassung an die Entwicklung des Musikmarktes. Für Künstler, Labels und Rechteinhaber reicht es längst nicht mehr aus, ausschließlich physische Verkäufe oder Downloads zu betrachten. Die wirtschaftliche Nutzung und Verwertung von Musik findet heute in erheblichem Umfang über digitale Streaming-Plattformen statt.

Wie werden Streams in den deutschen Charts berücksichtigt?

 

Die deutschen Charts basieren grundsätzlich auf den erfassten Verkaufs- beziehungsweise Umsatz- und Nutzungsdaten der berücksichtigten Absatzwege. Bei den Album-Charts zählen neben physischen und digitalen Verkäufen auch qualifizierte Premium-Streams. Nach den veröffentlichten Informationen der Offiziellen Deutschen Charts werden dabei Premium-Streams ab einer Wiedergabedauer von 31 Sekunden berücksichtigt.

 

Dabei ist zu beachten, dass die genaue Chartmethodik und die Berücksichtigung einzelner Nutzungsformen im Laufe der Jahre weiterentwickelt wurden. So werden beispielsweise bei den Single-Charts inzwischen auch werbefinanzierte Streams berücksichtigt, während für die Album-Charts weiterhin Premium-Streams maßgeblich sind.

Streaming ist heute ein fester Bestandteil der Musikindustrie

 

Was 2016 noch eine grundlegende Neuerung für die deutschen Album-Charts war, ist heute selbstverständlich: Streaming gehört zu den zentralen Vertriebs- und Nutzungsformen von Musik.

 

Für Künstler, Musikproduzenten, Labels, Musikverlage und andere Rechteinhaber hat diese Entwicklung nicht nur wirtschaftliche, sondern auch erhebliche rechtliche Bedeutung. Fragen der Rechteübertragung, der digitalen Auswertung, der Vergütung und der Abrechnung von Streaming-Einnahmen sind heute fester Bestandteil des Musikrechts und der Vertragsgestaltung in der Musikindustrie.

 

Die Aufnahme von Streaming in die deutschen Album-Charts im Jahr 2016 war damit nicht nur eine Änderung der Chartregeln. Sie war zugleich ein sichtbares Zeichen für den grundlegenden Wandel der Musikbranche vom Verkauf physischer Tonträger hin zur digitalen Nutzung von Musik.

 

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Autor: Rechtsanwalt Christian Weber

veröffentlicht: 6. Februar 2016

zuletzt aktualisiert: 21. August 2026

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