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Nur in 0,1 % der Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing werden mittels Abmahnung verfolgt

Quote der Anzahl der Abmahnungen wegen Filesharing im Verhältnis zur Anzahl tatsächlich stattfindender Rechtsverletzungen beträgt lediglich 0,1 %

Statistisch betrachtet finden nur in einem verschwindend geringen Teil der tatsächlich stattfindenden Urheberrechtsverletzungen Rechtsverfolgungsmaßnahmen statt. Der ungeheuer großen Zahl von Up- und Downloads urheberrechtlich geschützter Werkeder im Bereich der Nutzung von Internettauschbörsen von ca. 125 Millionen stehen lediglich ca. 110.000 Abmahnungen gegenüber (siehe Abmahn-Jahres-Statistik). Dies entspricht einer Quote von weniger als 0,1 Prozent. Sämtliche Bemühungen zur Rechtsverfolgung und zur Abwehr dieser massenhfaten Rechtsverletzungen sind also nur ein „Tropfen auf den heißen Stein„. Nur die Spitze des Eisbergs der Urheberrechtsverletzer wird rechtlich belangt. 99,9 % der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing finden sehenden Auges statt, ohne dass Rechtsverfolgungsmaßnahmen möglich sind bzw. stattfinden.

 

Anzahl Urheberrechtsverletzungen im Wege des Filesharing: 126.220.795

Anzahl Abmahnungen wegen Filesharing: 110.420

Rechtsverfolgungsquote: ~ 0,1 %

 

Zwar hat die Anzahl von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen in Deutschland in den letzten Jahren aufgrund von Rechtsverfolgungsmaßnahmen stark abgenommen und liegt nur noch bei ca. 5 % des Niveaus von 2009 (siehe Statistik). In Deutschland finden demnach im internationalen Vergleich nur noch relativ wenig Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen (illegales Filesharing) statt.

Filesharing Statistik 2013

Dennoch darf dieser Vergleich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die absolute Zahl von ca. 125 Millionen illegale Vervielfältigungsvorgängen urheberrechtlich geschützter Werke (Musik, Filme, Hörbücher, Software, Games etc.) einen erheblichen Anteil der vorhandenen Marktnachfrage abschöpft. Die erheblichen Umsatzrückgänge in den letzten 10 Jahren und der Verlust von tausenden von Arbeitsplätzen im Bereich der Kreativwirtschaft waren und sind die Folge.

Umso unverständlicher ist die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Gang gesetzte Gesetzesinitiative für ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken„, welches Urheberrechtsverletzungen bagatellisieren und deren Verfolgung eindämmen bzw. die Rechtsdurchsetzung gezielt erschweren soll. Ein solches Gesetz stellt Ursache und Wirkung auf den Kopf und schafft geradezu Anreize für Rechtsverletzungen. Der Gesetzesentwurf wird daher in Fachkreisen jedenfalls im Hinblick auf die Belange des Urheberrechts als übereilt, systematisch verfehlt, nicht zielführend und nicht nachvollziehbar bewertet (Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer, Stellungnahme der Musikwirtschaft zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken). Besonders bedauerlich ist, dass die Interessen der Urheber offensichtlich überhaupt nicht berücksichtigt wurden und eine objektive, sachgerechte Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema nicht stattgefunden zu haben scheint. Andernfalls lässt sich nicht erklären, warum die Politik den Urhebern ausgerechnet die einzigen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung nehmen will.

Es bleibt nun abzuwarten, ob der Gesetzesentwurf trotz berechtigter massiver Kritik als politisches Wahlkampfinstrument missbraucht wird und auf Kosten der Urheber und kreativ Schaffenden die Durchsetzbarkeit von Urheberrechten und somit der Bestand des geistigen Eigentums insgesamt in Frage gestellt wird.

 

 

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