Nutzungsvertrag

Ein Nutzungsvertrag im Sinne des Urheberrechts ist ein Vertrag zwischen einem Werkschöpfer bzw. Rechteinhaber und einem Werkverwerter über die Nutzung eines geistigen Gutes wie z.B. die Erlaubnis, ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf eine bestimmte Art und Weise (Nutzungsart) für eine bestimmte Dauer (Nutzungsdauer) in einem bestimmten Gebiet (Nutzungsterritorium) gegen eine Nutzungsgebühr (Lizenz) zu nutzen.

Neben urheberrechtlich geschützten Werken werden häufig auch an anderen geistigen Schutzrechten (z.B. Namen, Marken, Patente etc.) Nutzungsrechte vergeben bzw. mittels Nutzungsvertrag lizenziert.

Der Nutzungsvertrag stellt daher in der Regel einen vergütungsbasierten Lizenzvertrag (Nutzung gegen Entgelt) dar. Er kommt in der Praxis in unterschiedlichen Ausprägungen, z.B. als Markenlizenzvertrag oder auch als Softwarelizenzvertrag vor.

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