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STUDIE ZUR DIGITALEN CONTENTNUTZUNG – DCN-STUDIE 2012

Die jährlich vom Bundesverband Musikindustrie e.V., der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. in Auftrag gegebene Studie zur digitalen Contentnutzung 2012 (DCN-Studie) ist erschienen.

 

Ergebnisse der DCN Studie 2012

 

Die DCN Studie 2012 kommt zu folgenden Erkenntnissen:

 

  • 97% der Bevölkerung weiß, dass das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten über Peer-to-Peer-Netze (Tauschbörsen) nicht zulässig ist
  • deutlich über zwei Drittel der Bevölkerung bewerten die bestehenden legale Onlineangebote von Musik, E-Books und filmischen Inhalten als ausreichend
  • Streaming setzt sich zunehmend als Nutzungsform durch (insbesondere bei Filmen und TV-Serien), wobei häufig illegaale Stremingangebote genutzt werden (41% bei Filmen und 19% bei TV-Serien)
  • Medieninhalte werden zu ca. 20% illegal herunter geladen und zu 37% in einer rechtlichen „Grauzone“ (nur 44% der Downloads finden auf legale Weise statt)
  • 77% der Bevölkerung stimmen einer Sanktion in Form eines „Bußgeldes“ für Urheberrechtsverletzer zu (an Stelle von Internetsperren)

 

 

Weitere Informationen zum Thema

 

Link zur DCN-Studie 2012

 

Link zum Artikel „Mehrheit für Bußgelder statt Internetsperren„, der am 22.8.2012 bei Spiegel Online unter der Rubrik Netzwelt erschienen ist

 

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