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Urheberrechtsdebatte

„Das Urheberrechtsgesetz dient nicht dem Ausgleich zwischen den Interessen von Urhebern, Verwertern oder gar Nutzern, sondern ausschließlich dem Schutz des Urhebers an einer angemessenen Vergütung durch seine Beteiligung an den Erträgnissen aus der Verwertung seines geistigen Schaffens im Sinne der Gesellschaft, die ihrerseits ein Interesse an kulturellen Gütern und dem Erhalt der kulturellen Vielfalt hat.“

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