Urheberrechtsreform vom Bundestag beschlossen – Kommentar zur freien Nutzung von fremden Werken
Urheberrechtsreform – Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes
Der Bundestag hat am 20. Mai 2021 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD, gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke angenommen. Bündnis 90/Die Grünen hatten sich enthalten. Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes tritt in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucksache 19/29894) am 7. Juni 2021 in Kraft.
Ziele und Inhalte der Urheberrechtsreform
Ziel der Gesetzesnovelle ist es unter Anderem, das Urheberrecht an das digitale Zeitalter sowie das Internet anzupassen. Beispielsweise sollen künftig Betreiber von Plattformen in die Haftung genommen werden können, wenn Nutzer dort urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos einstellen. Zudem sieht die Urheberrechtsreform neue Auskunftsansprüche von Künstlern gegenüber Werknutzern und Verwertern vor.
Trotz massiver Kritik an der Urheberrechtsreform, nicht zuletzt aus den Verbänden von Künstlern und Urhebern hat die besonders umstrittene „Bagatellregelung“, nach der eine „geringfügige Nutzung“ (Nutzung von bis zu 15 Sekunden Film oder Ton, 160 Zeichen Text und 125 Kilobyte einer Foto- oder Grafikdatei) ohne Genehmigung des Urhebers erlaubt sind, wenn dies zu nicht kommerziellen Zwecken geschieht, ihren Weg in das Gesetz gefunden. Dadurch soll angeblich ein sog. „Overblocking“ vermieden werden.
Die Haftung für Plattformen wie YouTube wurde in einem neuen – im Zuge der Urheberrechtsreform geschaffenen – Urheberrechts-Dienste-Anbieter-Gesetz (UrhDaG) separat geregelt. Dort wurden auch die umstrittenen Regelungen zu Upload-Filtern eingefügt. Um die umstrittenen sog. Uploadfilter weitestgehend zu vermeiden, sind dort auch neue Regelungen vorgesehen, die eine Lizenzierung zugunsten der Urheber und ausübenden Künstler ermöglichen.
Kritik und Kommentar des Verfassers zur freien Nutzung von fremden Werken
Dass der Gedanke der freien Nutzung von fremden Werken, der in erster Linie den Interessen von Internet-Konzernen dient, die sich seit jeher fremder Werke ohne Scharm und ohne Respekt vor denjenigen, die diese Inhalte schaffen bedienen, ohne die Urheber und Künstler angemessen zu vergüten, Einzug in ein Gesetz, das eigentlich ausschließlich dem Schutz des Urhebers in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes dient, ist mehr als bedauerlich. Dies zeigt, dass das Urheberrecht nicht den Stellenwert genießt, der ihm gebührt. Anstatt die Urheber vor der Ausbeutung ihrer Schaffensprodukte durch Internet-Konzerne zu schützen, stellt das Gesetz insoweit einen Freibrief für Rechtsverletzungen aus, in dem es diese als Bagatellen abstempelt und legalisiert.
Inwieweit das Urheberrecht durch solche Regelungen aus Sicht der Urheber, deren Schutz das Urheberrechtsgesetz dienen soll, „fit für das digitale Zeitalter“ gemacht worden sein soll, lässt sich nicht nachvollziehen. Die neuen Regelungen schaffen eine gesetzliche Grundlage für eine faktische Enteignung der Urheber im Internet, anstatt das Urheberrecht als Eigentumsrecht zu stärken und Urhebern wirksame und effektive Mittel, Rechtsverletzungen einzudämmen, an die Hand zu geben. Die Behauptung, dass das die Urheberrechtsreform angeblich „ein fairer Ausgleich aller Interessen gelungen“ sei, ist eine Demütigung für alle Urheber und Künstler, die ohnehin schon seit Jahren von massiven illegalen Nutzungen im Internet betroffen sind.
Es ist leider festzustellen, dass dem Gesetzgeber offensichtlich der Blick dafür verstellt gewesen zu sein scheint, dass „der Schutz des geistigen Eigentums und die Anerkennung seines Wertes wesentliche Rahmenbedingungen für kreatives Schaffen, kulturelle Vielfalt, wirtschaftliches Wachstum und eine zukunftsfähige Gesellschaft sind.“ (zitiert nach Bernd Neumann, ehemaliger Kulturstaatsminister).
(c) 27.5.2021 Rechtsanwalt Christian Weber, WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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