Verteilung der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing auf deutsche ISPs
Anzahl und Verteilung der Urheberrechtsverletzungen im Bereich Filesharing auf die Deutschen Internetprovider
Die Urheberrechtsdebatte ist in Deutschland in vollem Gange. Die „Verbraucherschützer“ wollen das Urheberrecht am Liebsten ganz abschaffen und illegale Nutzungen im Netz zu Gunsten der „Nutzer“ legalisieren. Die betroffenen Urheber (Autoren, Künstler etc.) und die Verwerterindustrie (Hörbuchverlage, Filmhersteller, Plattenfirmen etc.) verlangen hingegen – zu Recht – nach besseren und effektiveren Möglichkeiten des Rechtsschutzes, um eine angemessene Vergütung sicher zu stellen. Wenngleich im Internet seit Jahren der „größte Kunstraub der Geschichte“ stattfindet, sieht sich die Politik in der Zwickmühle, einerseits neue und junge Wähler zu gewinnen, andererseits den Mittelstand nicht zu verprellen und den meist freiberuflich tätigen Kreativen ihre Existenzgrundlage zu sichern.
In der aktuellen Urheberrechtsdebatte fehlen häufig belastbare Zahlen und Fakten. Tatsächlich basieren aktuelle Gesetzgebungsinitiativen (z.B. das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken) auf Vermutungen, Schätzungen und Annahmen, die einer Überprüfung nicht Stand halten. Aus diesem Grunde möchten wir hier Zahlen präsentieren, die im Detail belegbar sind und die zeigen, dass es bereits nach geltender Rechtslage im Bereich des geistigen Eigentums an ausreichenden Mitteln zur effektiven Rechtsdurchsetzung mangelt. Das geistige Eigentum ist der Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft und dient zugleich der Sicherung der Existenzgrundlage des Mittelstandes. Ein überstürzter verbraucherschutzpolitisch motivierter Gesetzgebungsaktivismus, der Regelungen zu Lasten der geschädigten Urheber vorsieht und zugleich die Rechtsdurchsetzung erschwert, ist daher im Bereich des Urheberrechtsgesetzes verfehlt.
Ein Blick auf die Ermittlungszahlen der letzten Jahre zeigt, dass ein erheblicher Anteil der Rechtsverletzungen über IP-Adressen solcher Internetprovider begangen wird, die die zur Ermittlung der Anschlussinhaber erforderlichen Verbindungsdaten nicht speichern und dadurch eine Ermittlung der Anschlussinhaber und folglich eine Rechtsverfolgung unmöglich machen. Hierzu zählten in der Vergangenheit nach unseren Informationen zum Beispiel die Provider Alice, Arcor, Vodafone, Vodafone D2, Versatel sowie zahlreiche kleinere ISPs. Den nachfolgenden Grafiken liegen alle Rechtsverletzungen im Bit-Torrent-Netzwerk in Bezug auf einen im jeweiligen Zeitraum in den Top-100-Charts befindlichen Musiktitel über einen Zeitraum von 7 Tagen zu Grunde.
Da hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Rechtsverfolgungsmaßnahmen neben der Frage, ob Verbindungsdaten beim jeweiligen Provider überhaupt zur Ermittlung von Anschlussinhabern zur Verfügung stehen, weitere Faktoren wie z.B. die Dauer der Speicherung und die Anzahl der Rechtsverletzungen sowie die Kosten der Auskunft zu beachten sind, können im Ergebnis nur ca. ein Drittel der stattfindenden Rechtsverletzungen verfolgt werden. Die restlichen zwei Drittel findet sehenden Auges statt, ohne, dass die geschädigten Urheber Rechtsschutz erlangen können.
Fazit: Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist vollends verfehlt. Stattdessen gibt es dringenden politischen Handlungsbedarf, damit Urheberrechtsverletzungen im Internet endlich wirksam bekämpft werden können. Hierzu müssen für alle Internetprovider verbindliche Speicherfristen eingeführt werden. Verbraucherschutzgesichtspunkte dürfen beim Schutz geistigen Eigentums keine bzw. jedenfalls nur eine nachrangige Rolle spielen.
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