Deutsches Urheberrechtsgesetz hat sich bewährt: Anzahl Rechtsverletzungen via Filesharing vergleichsweise niedrig
Erfolg des Abmahnwahn: Abmahnungen im Bereich Filesharing weiterhin rückläufig
Das oftmals in den Medien zu Unrecht als Abmahnwahn kritisierte Vorgehen gegen Internetpiraterie hat einen erheblichen Rückgang der Urheberrechtsverletzungen, die im Wege des Filesharing in sog. Internettauschbörsen begangen werden, geführt.
Um es mit den Worten der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu sagen:
„Das Urheberrechtsgesetz Deutschlands ist ein gutes Urheberrechtsgesetz. Wir haben im internationalen Vergleich ein hohes Schutzniveau.“
Letzteres bestätigen die Zahlen eines internationalen Vergleichs von Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen. Hiernach findet beispielsweise in England und Frankreich, wo keine massenhafte zivilrechtliche Rechtsverfolgung stattfindet, zwischen 6 und 10 mal so viel Piraterie statt wie in Deutschland. In den USA ist es über 20 mal so viel (obwohl die Bevölkerung der USA mit ca. 311 Millionen Einwohnern nur in etwa vier mal so groß ist wie die der Bundesrepublik Deutschland mit ca. 81. Millionen). In Russland bzw. der russischen Föderation sind es fast 50 mal so viele Urheberrechtsverstöße wie in Deutschland (die russische Föderation zählt ca. 141 Millionen Einwohner).
Grund für die im internationalen Vergleich verhältnismäßig niedrigen und stetig abnehmenden Zahlen von Rechtsverletzungen im Bereich Filesharing sind die Maßnahmen zur Bekämpfung von Internetpiraterie, die in Deutschland seit ca. 2008 von Seiten der Rechteinhaber stattgefunden haben. Das legitime zivilrechtliche Vorgehen gegenüber Rechtsverletzern hat also die gewünschte Wirkung entfaltet. Dennoch darf der internationale Vergleich nicht darüber hinwegtäuschen, dass die absoluten Zahlen (ca. 340.000 Up-/Downloads urheberrechtlich geschützter Werke pro Tag alleine in Deutschland) enorm sind und den betroffenen Urhebern, Autoren und der Verwerterindustrie massiven Schaden zufügen, Arbeitsplätze zerstören und den Mittelstand im Kreativsektor in seiner Existenz bedrohen.
Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Gesetzesinitiative für ein „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ umso unverständlicher, als das Gesetz darauf abzielt, die Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich zu Lasten der geschädigten Urheber und Rechteinhaber zu erschweren und diejenigen als „schutzbedürftig“ zu bestärken, die meinen, sich kostenlos bedienen zu dürfen. Dadurch wird ein gutes und über Jahrzehnte bewährtes Gesetz zum stumpfen Schwert gegenüber Urheberrechtsverletzungen. Die Folge der durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorgesehenen Änderungen im Urheberrechtsgesetz wäre, dass der Urheberrechtsschutz massiv eingeschränkt würde und Rechtsverletzungen nicht mehr wirtschaftlich zu verfolgen wären. Das Urheberrecht als Teil des Eigentumsrechts würde damit an seiner Durchsetzungsfähigkeit und somit an seiner Geltung insgesamt nachhaltig tangiert. Darüber hinaus wäre eine Zunahme von Rechtsverletzungen zu befürchten.
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(c) Rechtsanwalt Christian Weber, 10.5.2013
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